Reisemagazin 2025
166 1 Sehr verehrter Gast, die Touristikvereine Ferienland Ostsee - Geltinger Bucht e.V. und Kappeln / Schlei-Ostsee e.V. (nachstehend TV genannt), vermitteln als Reservierungs- stelle Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern: Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser (nachstehend einheitlich Gastgeber genannt) entsprechend dem aktuellen Angebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahme- bzw. Beherber- gungsvertrags. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch § 1 Stellung der Tourismusorganisation a) Falls nicht anderweitige Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, hat der TV lediglich die Stellung eines Vermittlers. Daraus folgt, dass der TV weder für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen noch für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gast- geber zu erbringenden Leistungen haftet. Hiervon bleibt eine etwaige Haftung der TV aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. b) Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungs- grundlage das von dem TV herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen. c) Die Gastgeber sind dazu berechtigt, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. in- dividuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahme- bedingungen zu treffen. d) Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der TV. § 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages Mit der Buchung bietet der Gast demGastgeber den Abschluss des Gast- aufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindli- che Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswe- gen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung un- verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertrags- parteien sollte die Schriftform gewählt werden. a) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä- rung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers, bzw. der Buchungsstelle zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Be- stätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich. b) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden, und für deren Vertrags- verpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtun- gen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende ge- sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Im Regelfall wird dem Gast von dem Gastgeber (oder in dessen Vertre- tung von der TV) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertra- ges allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Bu- chungsbestätigung abhängig. d) Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine ver- bindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsver- bindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerklä- rung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht. § 3 Leistungen und Preise a) Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den Angaben im gültigen Reisemagazin. b) Bei den Preisen, die im Beherbergungsvertrag angegeben werden, han- delt es sich um Endpreise. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gast- geber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten. c) Etwas anderes gilt für die Kurabgabe sowie die Entgelte für Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage bzw. dem Katalog eine verbrauchs- abhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich Gastgeber und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Ab- rechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben (z.B. Bettwäsche, End- reinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, dann sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. § 4 Anzahlung, Kaution und Bezahlung a) Der TV kann als Inkassobevollmächtigter des Gastgebers eine Anzahlung verlangen. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens zu der in der Buchungsbestätigung gesetzten Zahlungsfrist beim Gastgeber eingegangen sein. b) Gastgeber und Gast können eine Kaution als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Die Zahlungs- und Rückzahlungsbedingungen für die Kaution werden beim Abschluß des Beherungsvertrages geregelt. Die Kaution ist nicht verzinslich. c) Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber einge- hen, behält sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflich- tet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden. § 5 Mietzeitraum, An und Abreise a) Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt amAnreisetag zu der in der Buchungsbestätigung genannten Zeit in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Falls der Gast nach 18.00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem Gastgeber mitteilen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behält sich der Gastgeber vor, die Un- terkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem verein- barten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. b) Der Gast hat das Mietobjekt dem Gastgeber am Tag der Abreise bis spä- testens zu der in der Buchungsbestätigung genannten Zeit geräumt und in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren. § 6 Inventarliste und Pflichten des Gastes a) Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die die Ferienunterkunft anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spä- testens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gastgeber (oder der von dem Gastgeber benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen. b) Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude so- wie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzli- chen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und in- soweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt. c) Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen ent- stehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unver- züglich dem Gastgeber oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hier- für im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. d) Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedes- sen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursa- cher die Kosten der Instandsetzung zu tragen. e) Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjek- tes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten. f) Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbar- te maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden. g) Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist den Gästen das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Reisebedingungen 167 h) Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine blo- ße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Das er- möglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen. § 7 Rücktritt durch den Gast a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt un- abhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. b) Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Auf- wendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen. c) Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maß- geblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber. d) Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauscha- len Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit : 20 % (mindestens jedoch 25,- €) Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit : 50 % danach und bei Nichterscheinen : 90 % (bzw. 80% ,wennÜbernachtungmit Frühstück gebuchtwordenwar) e) Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden ent- standen ist. f) Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatz- gast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widerspre- chen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haf- ten er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. g) Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss. h) Grundsätzlich erhebt der TV im Falle eines Rücktritts vom Beherbungs- vertrag, der über den TV geschlossenen wurde, eine Bearbeitungsge- bühr in Höhe von 50,- €. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast emp- fohlen. § 8 Kündigungsrecht a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. b) Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind bei- de Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außer- ordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. § 9 Kündigungsrecht des Gastgebers a) Für den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem ver- tragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Ver- tragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausord- nung durch den Gast vor. Dies berechtigt den Gastgeber nach vorheriger Abmahnung zur außer-ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die soforti- ge Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außer- ordentlichen, fristlosen Kündigung. § 10 Kündigungsrecht des Gastes a) Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichti- gen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienobjektes gewährt. b) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außer- ordentlichen, fristlosen Kündigung. § 11 Haftung a) Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hat- te, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertrags- abschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. b) Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körper- schäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung be- schränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vor- sätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht. c) Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB). d) Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammen- hang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich ver- mittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. § 12 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung a) Für die über dasWLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch ge- nommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechts- geschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus re- sultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechts- widrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter wi- derrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich un- tersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/ oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten. b) Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein sol- cher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Um- stand hin. § 13 Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, darf der Gast nur dann in der Unterkunft hal- ten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den Gastgeber aus- drücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rah- men der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tiererhaltung entstehen. § 14 Verjährung Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB. § 15 Rechtswahl und Gerichtsstand a) Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. b) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist aus- schließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes. c) Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemei- nen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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